Hundesteuer


Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer.

Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

 

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen. Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der

jeweiligen kommunalen Satzung geregelt.

 

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

  • für den ersten Hund 50,00 Euro
  • für den zweiten Hund 75,00 Euro
  • für den dritten und jeden weiteren Hund 100,00 Euro
  • für Kampfhunde 615,00 Euro


Wir bitten alle Hundebesitzer die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner wegzuräumen. !

Dafür wurden von der Gemeinde kostenlose Kotbeutelspender und Müllbehälter an unzähligen Punkten in unserer Gemarkung aufgestellt.

Sollte Ihnen irgendwo ein Spender oder ein Müllbehälter fehlen, freuen wir uns über eine Information.


Unsere Gemeinde kann nur dann "sauber" sein, wenn ALLE tatkräftig mit unterstützen.



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